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   VGH Bayern, 20.04.2012 - 11 ZB 11.1491   

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VGH Bayern, 20.04.2012 - 11 ZB 11.1491 (https://dejure.org/2012,23459)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.04.2012 - 11 ZB 11.1491 (https://dejure.org/2012,23459)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. April 2012 - 11 ZB 11.1491 (https://dejure.org/2012,23459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ungenügende Darlegung von Zulassungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 28.10.2011 - 11 BV 10.987

    Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2012 - 11 ZB 11.1491
    Denn der Antrag auf Zulassung der Berufung müsste wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Darlegungslast durch den Kläger auch dann abgelehnt werden, wenn das Bundesverwaltungsgericht - was ohnehin ungewiss ist - sich im Rahmen der Revisionsentscheidung, die auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Oktober 2011 (Az. 11 BV 10.987 ) hin zu erwarten steht, zu der Frage äußern sollte, ob ein Umtausch im Sinn von Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG zur Folge hat, dass der Betroffene von da an eine Fahrerlaubnis desjenigen EU-Mitgliedstaates besitzt, der den Umtausch durchgeführt hat, und welche Auswirkungen ein solcher Vorgang auf den Fortbestand der bisherigen Fahrerlaubnis des Betroffenen zeitigt.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2001 - 8 S 2385/01

    Durch Wiederholung der Klagebegründung kein Zulassungsgrund dargelegt

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2012 - 11 ZB 11.1491
    Diesem Gebot genügen weder eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens (vgl. z.B. VGH BW vom 3.12.2001 NVwZ-RR 2002, 472) noch eine Bezugnahme hierauf, da Ausführungen, die noch in Unkenntnis des Inhalts der angefochtenen Entscheidung getätigt wurden, nicht die erforderliche Auseinandersetzung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts beinhalten können (OVG NRW vom 15.4.2011 Az. 12 A 2141/10 RdNr. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2011 - 12 A 2141/10

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit im

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2012 - 11 ZB 11.1491
    Diesem Gebot genügen weder eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens (vgl. z.B. VGH BW vom 3.12.2001 NVwZ-RR 2002, 472) noch eine Bezugnahme hierauf, da Ausführungen, die noch in Unkenntnis des Inhalts der angefochtenen Entscheidung getätigt wurden, nicht die erforderliche Auseinandersetzung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts beinhalten können (OVG NRW vom 15.4.2011 Az. 12 A 2141/10 RdNr. 4).
  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 23 ZB 20.532

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis sowie der Befreiung vom sog.

    Denn Ausführungen, die noch in Unkenntnis des Inhalts der angefochtenen Entscheidung getätigt wurden, können nicht die erforderliche Auseinandersetzung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts beinhalten (vgl. BayVGH, B.v. 20.04.2012 - 11 ZB 11.1491 - juris Rn. 2; B.v. 9.1.2013 - 21 ZB 12.2586 - juris Rn. 4).

    Die durch das Gesetz geforderte Befassung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts schließt es daher aus, eine Zulassungsbegründung als beachtlich anzuerkennen, die nur das erstinstanzliche Vorbringen wiederholt (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2019 - 6 ZB 19.778 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.2261 - juris Rn. 27 f. m.w.N.; B.v. 20.4.2012 - 11 ZB 11.1491 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 31.05.2021 - 23 ZB 20.517

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis für Spielhallenbetrieb

    Denn Ausführungen, die noch in Unkenntnis des Inhalts der angefochtenen Entscheidung getätigt wurden, können nicht die erforderliche Auseinandersetzung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts beinhalten (vgl. BayVGH, B.v. 20.04.2012 - 11 ZB 11.1491 - juris Rn. 2; B.v. 9.1.2013 - 21 ZB 12.2586 - juris Rn. 4).

    Die durch das Gesetz geforderte Befassung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts schließt es daher aus, eine Zulassungsbegründung als beachtlich anzuerkennen, die nur das erstinstanzliche Vorbringen wiederholt (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2019 - 6 ZB 19.778 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.2261 - juris Rn. 27 f. m.w.N.; B.v. 20.4.2012 - 11 ZB 11.1491 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 02.06.2021 - 23 ZB 20.518

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für Spielhallenbetrieb

    Denn Ausführungen, die noch in Unkenntnis des Inhalts der angefochtenen Entscheidung getätigt wurden, können nicht die erforderliche Auseinandersetzung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts beinhalten (vgl. BayVGH, B.v. 20.04.2012 - 11 ZB 11.1491 - juris Rn. 2; B.v. 9.1.2013 - 21 ZB 12.2586 - juris Rn. 4).

    Die durch das Gesetz geforderte Befassung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts schließt es daher aus, eine Zulassungsbegründung als beachtlich anzuerkennen, die nur das erstinstanzliche Vorbringen wiederholt (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2019 - 6 ZB 19.778 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.2261 - juris Rn. 27 f. m.w.N.; B.v. 20.4.2012 - 11 ZB 11.1491 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 04.06.2021 - 23 ZB 20.519

    Befristung der glückspielrechtlichen Befreiung vom sog. Verbundverbot und

    Denn Ausführungen, die noch in Unkenntnis des Inhalts der angefochtenen Entscheidung getätigt wurden, können nicht die erforderliche Auseinandersetzung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts beinhalten (vgl. BayVGH, B.v. 20.04.2012 - 11 ZB 11.1491 - juris Rn. 2; B.v. 9.1.2013 - 21 ZB 12.2586 - juris Rn. 4).

    Die durch das Gesetz geforderte Befassung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts schließt es daher aus, eine Zulassungsbegründung als beachtlich anzuerkennen, die nur das erstinstanzliche Vorbringen wiederholt (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2019 - 6 ZB 19.778 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.2261 - juris Rn. 27 f. m.w.N.; B.v. 20.4.2012 - 11 ZB 11.1491 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 02.06.2021 - 23 ZB 20.521

    Befristung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle

    Denn Ausführungen, die noch in Unkenntnis des Inhalts der angefochtenen Entscheidung getätigt wurden, können nicht die erforderliche Auseinandersetzung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts beinhalten (vgl. BayVGH, B.v. 20.04.2012 - 11 ZB 11.1491 - juris Rn. 2; B.v. 9.1.2013 - 21 ZB 12.2586 - juris Rn. 4).

    Die durch das Gesetz geforderte Befassung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts schließt es daher aus, eine Zulassungsbegründung als beachtlich anzuerkennen, die nur das erstinstanzliche Vorbringen wiederholt (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2019 - 6 ZB 19.778 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.2261 - juris Rn. 27 f. m.w.N.; B.v. 20.4.2012 - 11 ZB 11.1491 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 02.06.2021 - 23 ZB 20.520

    Befristung glücksspielrechtlicher Erlaubnis

    Denn Ausführungen, die noch in Unkenntnis des Inhalts der angefochtenen Entscheidung getätigt wurden, können nicht die erforderliche Auseinandersetzung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts beinhalten (vgl. BayVGH, B.v. 20.04.2012 - 11 ZB 11.1491 - juris Rn. 2; B.v. 9.1.2013 - 21 ZB 12.2586 - juris Rn. 4).

    Die durch das Gesetz geforderte Befassung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts schließt es daher aus, eine Zulassungsbegründung als beachtlich anzuerkennen, die nur das erstinstanzliche Vorbringen wiederholt (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2019 - 6 ZB 19.778 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.2261 - juris Rn. 27 f. m.w.N.; B.v. 20.4.2012 - 11 ZB 11.1491 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 23 ZB 20.531

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis und Befreiung vom sog.

    Denn Ausführungen, die noch in Unkenntnis des Inhalts der angefochtenen Entscheidung getätigt wurden, können nicht die erforderliche Auseinandersetzung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts beinhalten (vgl. BayVGH, B.v. 20.04.2012 - 11 ZB 11.1491 - juris Rn. 2; B.v. 9.1.2013 - 21 ZB 12.2586 - juris Rn. 4).

    Die durch das Gesetz geforderte Befassung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts schließt es daher aus, eine Zulassungsbegründung als beachtlich anzuerkennen, die nur das erstinstanzliche Vorbringen wiederholt (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2019 - 6 ZB 19.778 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.2261 - juris Rn. 27 f. m.w.N.; B.v. 20.4.2012 - 11 ZB 11.1491 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 23 ZB 20.529

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis sowie einer Befreiung vom sog.

    Denn Ausführungen, die noch in Unkenntnis des Inhalts der angefochtenen Entscheidung getätigt wurden, können nicht die erforderliche Auseinandersetzung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts beinhalten (vgl. BayVGH, B.v. 20.04.2012 - 11 ZB 11.1491 - juris Rn. 2; B.v. 9.1.2013 - 21 ZB 12.2586 - juris Rn. 4).

    Die durch das Gesetz geforderte Befassung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts schließt es daher aus, eine Zulassungsbegründung als beachtlich anzuerkennen, die nur das erstinstanzliche Vorbringen wiederholt (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2019 - 6 ZB 19.778 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.2261 - juris Rn. 27 f. m.w.N.; B.v. 20.4.2012 - 11 ZB 11.1491 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 31.05.2021 - 23 ZB 20.524

    Befristung glücksspielrechtlicher Erlaubnis

    Denn Ausführungen, die noch in Unkenntnis des Inhalts der angefochtenen Entscheidung getätigt wurden, können nicht die erforderliche Auseinandersetzung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts beinhalten (vgl. BayVGH, B.v. 20.04.2012 - 11 ZB 11.1491 - juris Rn. 2; B.v. 9.1.2013 - 21 ZB 12.2586 - juris Rn. 4).

    Die durch das Gesetz geforderte Befassung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts schließt es daher aus, eine Zulassungsbegründung als beachtlich anzuerkennen, die nur das erstinstanzliche Vorbringen wiederholt (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2019 - 6 ZB 19.778 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.2261 - juris Rn. 27 f. m.w.N.; B.v. 20.4.2012 - 11 ZB 11.1491 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 23 ZB 20.528

    Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis sowie einer Befreiung vom sog.

    Denn Ausführungen, die noch in Unkenntnis des Inhalts der angefochtenen Entscheidung getätigt wurden, können nicht die erforderliche Auseinandersetzung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts beinhalten (vgl. BayVGH, B.v. 20.04.2012 - 11 ZB 11.1491 - juris Rn. 2; B.v. 9.1.2013 - 21 ZB 12.2586 - juris Rn. 4).

    Die durch das Gesetz geforderte Befassung mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts schließt es daher aus, eine Zulassungsbegründung als beachtlich anzuerkennen, die nur das erstinstanzliche Vorbringen wiederholt (vgl. BayVGH, B.v. 12.8.2019 - 6 ZB 19.778 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 22.12.2017 - 22 CS 17.2261 - juris Rn. 27 f. m.w.N.; B.v. 20.4.2012 - 11 ZB 11.1491 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 23 ZB 20.533

    Erfolglose Klage gegen die Befristung einer Spielhallenerlaubnis mit Befreiung

  • VGH Bayern, 31.05.2021 - 23 ZB 20.523

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis und Befristung einer Befreiung

  • VGH Bayern, 31.05.2021 - 23 ZB 20.526

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis, Befristung einer Befreiung vom

  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 23 ZB 21.1799

    Aufhebung einer Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen von Spielgeräten mit

  • VGH Bayern, 12.08.2019 - 6 ZB 19.778

    Mangelnde Darlegung von Zulassungsgründen

  • VGH Bayern, 07.06.2021 - 23 ZB 19.1858

    Befristung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse für den Betrieb von Spielhallen

  • VGH Bayern, 28.02.2022 - 23 ZB 21.448

    Verbot des Haltens von Rindern

  • VGH Bayern, 13.10.2021 - 4 ZB 21.1255

    Zum Formerfordernis der Unterschriftenliste eines Bürgerbegehrens

  • VGH Bayern, 23.05.2014 - 21 ZB 14.117

    Votum der Ethikkommission; Unzuverlässigkeit der Kläger

  • VGH Bayern, 09.01.2013 - 21 ZB 12.2586

    Recht der Heilberufe / Beitrag; Darlegung; ernstliche Zweifel

  • VGH Bayern, 07.10.2021 - 4 ZB 21.1254

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: unzulässiges Bürgerbegehren

  • VGH Bayern, 04.08.2021 - 23 ZB 21.510

    Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren

  • OVG Thüringen, 02.07.2014 - 4 ZKO 691/13

    Ausbaubeiträge

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